In einem Erbvertrag bindet sich der Erblasser vertraglich gegenüber den Erben, so dass ein Erbvertrag nicht wie ein Testament einseitig vom Erblasser widerrufen werden kann. Allerdings sind an einen Erbvertrag alle Vertragspartner gebunden, so dass sich ein Abscghluss dann anbietet, wenn mit allen Beteiligten eine Einigung getroffen worden ist, die dann für die Zukunft festgehalten werden soll.
Oft werden Erbverträge z.B. mit Eheverträgen verbunden. Ein Erbvertrag muss beim Notar bei Anwesenheit aller Beteiligten beurkundet werden und wird dementsprechend auch vom Notar inhaltlich vorbereitet. Dieser prüft dann auch die Testierfähigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit aller Beteiligten.