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Notarielles Testament

 

Zur Erstellung eines notariellen Testamentes wendet sich der Erblasser an einen Notar. Dort trägt er seine Vorstellungen hinsichtlich der Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod vor und der Notar wird dann den Erblasser bei der Abfassung seines letzten Willens so beraten, dass dieser unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. Dabei stellt der Notar auch fest, ob der Erblasser testier- und geschäftsfähig ist und hält dies im notariellen Testament fest.

 

Das notarielle Testament ist mit Kosten verbunden. Die Höhe der Kosten beim Notar richten sich nach dem Vermögen des Erblassers. Andererseits kann ein notarielles Testament einen Erbschein überflüssig machen, der regelmäßig teurer ist als ein notarielles Testament. Auch Banken verlangen regelmäßig keinen Erbschein, wenn ein notarielles Testament vorgelegt wird. Weiterer Vorteil des notariellen Testaments ist dessen Fälschungssicherheit und dass es nicht verloren gehen kann, da der Erblasser nicht auf die Ablieferung durch die Erben angewiesen ist, sondern dies der Notar übernimmt.

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