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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich eine Person aufgrund Unfall oder Krankheit vollständig oder teilweise nicht mehr um seine eigenen Belange kümmern kann. Die entsprechende Handlungsvollmacht wird durch die Vorsorgevollmacht auf eine andere, vom Vollmachtgeber bestimmte Person übertragen.

 

Wenn eine solche Vollmacht nicht vorliegt, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Dabei kann es durchaus sein, dass eine fremde Person zum Betreuer bestellt wird, ein sogenannter Berufsbetreuer. Dies kann wirksam durch die Bestellung einer Vorsorgevollmacht verhindert werden. 

 

Eine solche Vorsorgevollmacht kann privatschriftlich oder notariell erstellt werden. Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird in der Regel vom Geschäftsverkehr besser anerkannt und hat einen größeren Umfang, da z.B. auch Grundstücksgeschäfte aufgrund einer solchen Vollmacht vorgenommen werden können.

 

 

 

 

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