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Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist ein eine spezielle Testamentsform, die auch Ehegatten- oder gemeinschaftliches Testament genannt wird. Verwendet wird es bei der Festlegung des letzten Willens von verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern. Die Ehegatten oder Lebenspartner haben dabei zum Ziel, sich für den Fall des Ablebens gegenseitig abzusichern und einzutragen. Das bedeutet, wenn einer der beiden stirbt ist zunächst die jeweils andere Person Alleinerbe. Erst wenn auch diese verstirbt, tritt die normale oder eine ebenfalls festgelegte Erbfolge in Kraft. Dann erben zum Beispiel die Kinder, andere verbliebene Verwandte oder andere Dritte.

 

Das Berliner Testament kann notariell oder auch handschriftlich erstellt werden. Insbesondere im Fall der handschriftlichen Erstellung wird empfohlen, fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass tatsächlich die gewünschte Erbfolge erreicht wird.

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