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Testament

Gemäß der gesetzlich festgelegten Testierfreiheit kann der Erblasser (= der Verstorbene) bestimmen, wer sein Erbe sein soll und kann damit die sogenannte gesetzliche Erbfolge zumindest teilweise außer Kraft setzen. Die abweichende Bestimmung von Erben erfolgt durch Testament oder Erbvertrag. Die Testierfreiheit ist begrenzt durch das Pflichtteilsrecht, wonach nahe Angehörige als gesetzliche Erben einen Mindestanteil vom Vermögen des Erblassers erhalten (Pflichtteil).

 

Ein Testament kann vom Erblasser unter Beachtung von Formvorschriften allein errichtet und jederzeit widerrufen werden. Ein Testament wird regelmäßig erst wirksam, wenn der Erblasser verstorben ist.

 

Ein Testament kann in zwei unterschiedlichen Formen erstellt werden, und zwar in Form des notariellen Testaments oder des handschriftlichen Testaments. Daneben gibt es noch außerordentliche Testamentsformen.

 

Um sicherzustellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie der Erblasser sich dies vorstellt, sollte sich dieser im Zweifel bei der Erstellung eines Testamentes beraten lassen.

 

 

 

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